AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) der Lektorats- und Textdienstleistung Zweite Feder, vertreten durch die Sarah Christiansen und Agnes Waidosch GbR, Zum Kreuzhagen 1, 37130 Gleichen / Beienrode (nachfolgend „Zweite Feder“ genannt).

1. Allgemeines

Zweite Feder ist ein Service für die Erbringung von Lektorats-, Korrektorats- und Textdienstleistungen. Als Betreiber der Website www.zweitefeder.de/Zweite Feder bietet Zweite Feder seinen Auftraggebern die Möglichkeit, gegen Vergütung Texte lektorieren, korrigieren und schreiben zu lassen. Das Zustandekommen und die Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse erfolgt im Regelfall schriftlich per E-Mail.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Auftraggeber kann die Durchführung eines Auftrags durch Zweite Feder anfragen. Daraufhin wird auf der Grundlage einer von Zweite Feder an den Auftraggeber übermittelten und zeitlich befristeten Preiskalkulation ein Angebot unterbreitet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot bestätigt. Ungeachtet dessen ist Zweite Feder zur nachträglichen Abstandsnahme vom Vertrag berechtigt, wenn einer der in Regelung nach Punkt 3.3 genannten Gründe für eine Zurückweisung des Textes gegeben ist. Im Falle der Ablehnung bestehen zwischen den Parteien keinerlei Leistungspflichten und/oder sonstige (Ersatz-)Ansprüche.

2.2 Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von Zweite Feder stets freibleibend und unverbindlich. Zweite Feder kann den Vertragsschluss von einem schriftlichen Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung und einer Vorauszahlung abhängig machen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Zweite Feder zuvor in Textform bestätigt worden sind.

3. Leistungsumfang

3.1 Zweite Feder verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten oder bestellten Text sach-, fach- und zielgerecht zu lektorieren, korrigieren oder zu erstellen, und dafür zu sorgen, dass Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen werden. Bei aufwendigeren Bearbeitungen treffen wir eine schriftliche Vereinbarung über das Prozedere. Die Vorgaben des Auftraggebers müssen in ausreichender und verständlicher Form geliefert werden (Fachterminologie, Zielvorgaben etc.). Zweite Feder steht es frei, Aufträge abzulehnen.

3.2 Zweite Feder ist darum bemüht, seinen Kunden einen orthografisch und stilistisch einwandfreien Text fristgerecht bereitzustellen. Seitens Zweite Feder wird bei der Bearbeitung der Aufträge vollständige Fehlerfreiheit angestrebt, diese kann aber nicht garantiert werden. (Je größer die Fehlerdichte des Ausgangstextes, desto höher ist auch das Risiko, dass Fehler vom Lektor übersehen werden.)
Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

3.3 Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, ist es nicht Aufgabe von Zweite Feder, die Eignung oder Zulässigkeit der jeweiligen Textbearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zu prüfen oder herzustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die bearbeitete Textfassung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Der Auftraggeber trägt insbesondere jegliche rechtlichen Risiken im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Bearbeitung.

3.4 Enthält der zu bearbeitende Text strafbare oder gesetzwidrige Inhalte oder verstößt er gegen die guten Sitten, kann Zweite Feder die Bearbeitung dieser Passagen oder des Textes insgesamt ablehnen. Gleiches gilt, wenn ein Auftrag aufgrund der Komplexität die Qualifikation der Zweite Feder zur Verfügung stehenden Lektoren übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Bearbeitung des Textes für Zweite Feder unzumutbar ist; z. B. wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs des vorgelegten Textes eine Bearbeitung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Bei einer Ablehnung wird kein Vergütungsanspruch fällig.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die jeweilige Vergütungspflicht wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Zweite Feder berechtigt, Verzugszinsen iHv 5% per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. Zweite Feder ist zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens und/oder sonstiger Ansprüche berechtigt. Die Textbearbeitung und die damit verbundenen Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- bzw. Übertragungsvorbehalt. Darüber hinaus berechnet Zweite Feder je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr.

5. Abnahme

5.1 Die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden oder zu schreibenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung seitens Zweite Feder sind Voraussetzungen für eine pünktliche Lieferung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente für den Zugriff des Auftraggebers freigegeben oder per E-Mail versandt wurden. Der Auftraggeber wird zudem per E-Mail über die Fertigstellung der Arbeit informiert.

5.2 Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte durch den Auftraggeber können die Lieferfrist verlängern.

5.3 Nach Fertigstellung des Auftrags wird der bearbeitete oder erstellte Text dem Auftraggeber per Datensatz (meist als Word-Datei mit Anmerkungen und als bereinigte Version) bereitgestellt, also in der Regel per E-Mail gesendet. Gleichzeitig wird der Auftraggeber per E-Mail auf die Fertigstellung des Auftrags hingewiesen.

5.4 Anderweitige Versandformen, z. B. per Post, erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung. Diesfalls gilt die Lieferfrist als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den Versand gegeben wurden.

5.5 Zweite Feder bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt Zweite Feder keine Haftung.

6. Mängelansprüche

Offensichtliche Mängel an der Bearbeitung sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers unverzüglich in Textform unter Angabe der Mängel zu rügen (Rügepflicht). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. 
Geht bei Zweite Feder innerhalb der 14-tägigen Frist keine Mängelrüge ein, gilt die Bearbeitung als abgenommen (§640 BGB).

7. Nachbesserung

7.1 Sollte die Bearbeitung von den vertraglichen Anforderungen abweichen, hat der Auftraggeber Zweite Feder eine angemessene Frist von mindestens 10 Werktagen zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Auftragnehmer auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.

7.2 Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Bearbeitung nur unerheblich herabsetzt.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Zweite Feder haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt.

8.2 Zweite Feder haftet nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte widerrechtlich angeeignet haben. Zweite Feder haftet auch nicht für Daten, die auf elektronischem oder postalischem Weg widerrechtlich in die Hände von Dritten gelangen oder nach Übermittlung Mängel und/oder Beeinträchtigungen aufweisen. Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

8.3 Für die inhaltliche Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden Texte übernimmt Zweite Feder keinerlei Haftung.

8.4 Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, übernimmt Zweite Feder keine Garantie dafür, dass die jeweilige Textbearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die bearbeitete Textfassung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Der Auftraggeber trägt insbesondere jegliche rechtlichen Risiken im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Bearbeitung.

9. Widerrufsbelehrung

9.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Beauftragung) beginnt die Frist zudem nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an:

Zweite Feder, Sarah Christiansen und Agnes Waidosch GbR, Zum Kreuzhagen 1, 37130 Gleichen / Beienrode, E-Mail: info@zweitefeder.de, Tel. 05508 5590896.

9.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer/Zweite Feder mit deren Empfang.
Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Bearbeitung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Zweite Feder, es sei denn, dass der Auftraggeber ausdrücklich die Löschung seiner persönlichen Daten bzw. des von ihm zur Bearbeitung gelieferten Textes verlangt.

9.3 Besondere Hinweise
Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zustimmung, mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen. Erfolgt dennoch ein fristgerechter Widerruf, ist die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zu vergüten (siehe Widerrufsfolgen). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Auftrags bis zum Ende der Widerrufsfrist warten.

10. Nutzungsrechte

Werden durch die Texterstellung/-überarbeitung insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erschaffen, steht Zweite Feder dafür ein, dass der Auftraggeber die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Überarbeitung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen und verwerten darf (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht). Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung der Überarbeitung und der ihr unterliegenden Rechte an Dritte.

11. Geltung der AGB

11.1. Bei kaufmännischen Auftraggebern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

11.2 Zweite Feder ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Für den Auftraggeber nachteilige Änderungen oder Ergänzungen gewähren ihm das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen; danach werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.

Schlussbestimmungen

An Zweite Feder gerichtete Aufträge, die nicht vom Leistungsumfang gemäß Punkt 3. erfasst sind, unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen für solche Leistungen werden gesondert vereinbart und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Zweite Feder, derzeit Göttingen, Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.

Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu finden.

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Zweite Feder

„Der Unterschied zwischen dem beinahe richtigen Wort und dem richtigen ist derselbe wie zwischen einem Glühwürmchen und einem Blitz“ – Mark Twain